
Demokratiebildung als Staatsaufgabe
18:30-19:30 Uhr, Kuppelhalle
Abschlusspanel: „Demokratiebildung als Staatsaufgabe": Vom Verhältnis zwischen Zivilgesellschaft und Staat
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz macht vor, was der Demokratiebildung- und -förderung noch fehlt: Die Sozialgesetzgebung sieht vor, dass der Staat Gemeinwohlaufgaben an freie Träger überträgt, weil diese es wirkungsvoller umsetzen können, mit der gleichzeitigen Pflicht diese finanziell dafür zu kompensieren.
Für die Demokratieförderung- und -bildung gibt es diese klar geregelte Aufgabenteilung zwischen Staat und Zivilgesellschaft nicht, obwohl auch hier Vereine, Stiftungen wie auch viele ehrenamtlich engagierte Menschen das Gemeinwohl stärken: Politische Bildungsarbeit, Beratung für Betroffene rechter oder linker Gewalt, Präventionsarbeit an Schulen, Moderation demokratischer Aushandlung im digitalen Raum u.v.m. sichern Zusammenhalt, Teilhabe und demokratisches Miteinander.
Was fehlt, ist die rechtliche und finanzielle Absicherung dieser Arbeit. Das Demokratiefördergesetz sollte das ändern. Es hätte dem Bund erstmals einen gesetzlichen Auftrag zur Demokratieförderung, politischen Bildung und Extremismusprävention gegeben und den Trägern längerfristige Planungssicherheit verschafft.
Mit der Abendveranstaltung wollen wir uns dem Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft widmen und das Thema Demokratiefördergesetz erneut auf die Agenda bringen: Wie können wir die Aufgaben und Rollen von Staat und Zivilgesellschaft so definieren, dass wir das Gemeinwohl bestmöglich stärken? Welche Aufgaben können wir über ein Demokratiefördergesetz beschreiben und finanzieren? Welche Formen des zivilgesellschaftlichen Engagements, bleiben bewusst unabhängig, brauchen aber engagement-förderliche Rahmenbedingungen?
Panelist*innen:
Wolfgang Jamann, Exekutivdirektor des International Civil Society Centre, Präsidium Wikimedia Deutschland e.V.
Daniela Schneckenburger, Beigeordneten für Bildung, Kultur, Sport, Gleichstellung und Integration des Deutschen Städtetags